Universitätsarchiv Tübingen
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Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts nahm der Staat auf Ausbildung und Prüfung der künftigen Staatsdiener mit Ausnahme der Theologen keinen unmittelbaren Einfluß. 1806 wird für Bewerber um Stellen, die ein Studium erfordern, das Biennium vorgeschrieben, 1811 für Juristen und Mediziner ein vierjähriges Studium und das Zeugnis über die am Ende des Studiums absolvierte Fakultätsprüfung verlangt. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte werden staatliche Dienstprüfungen eingeführt. Die Zulassung zur Ersten Dienstprüfung ist nur nach bestandener Fakultätsprüfung möglich. 1833 wird dann die Absolvierung der Akademischen Vorprüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Dienstprüfung, die Fakultätsprüfungen werden durch zwei Dienstprüfungen ersetzt. Die Prüfungskommissionen für die erste der Dienstprüfungen hatten ihren Sitz allerdings in der Regel in Tübingen und setzten sich überwiegend aus Angehörigen des Lehrkörpers zusammen,
Beständestruktur, -geschichte : Die Bürogeschäfte auch der staatlichen Prüfungsausschüsse besorgte das Akademische Rektoramt, den Universitätspedellen oblag die Einziehung der Prüfungsgebühren. Die Prüfungsakten gelangten mit den Unterlagen dieser Stellen in das Universitätsarchiv, teilweise bereits am Beginn des 20. Jahrhunderts.
Bemerkungen : Akten der Prüfungsausschüsse und auf die staatlichen Prüfungen bezügliches Schriftgut sind in größerem Umfang auch bei den Akten der Fakultäten sowie in Bestand 117 (Akademisches Rektoramt, Hauptregistratur [I]) und 120 (Pedell) überliefert.
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